Zentralisation und Nummerierung
Von 1970 an wurde in der DDR jeder Bürger mit einer eindeutigen Nummer erfasst, der Personenkennzahl (PKZ). Diese Nummer ermöglichte die absolut zweifelsfreie Identifikation jedes einzelnen Bürgers innerhalb des Staatsapparates. Genau 14 Jahre später war die mit den gesammelten Daten aufgebaute Personendatenbank voll funktionsfähig - die gesammte Bevölkerung der DDR war vollständig erfasst.
Vom 1. Juli 2007 an, also ab morgen, wird in der Bundesrepublik Deutschland die sogenannte Steuer-Identifikationsnummer eingeführt. Damit wird allen in Deutschland gemeldeten Personen eine eindeutige Nummer zugeteilt. Neu und besonders interessant dabei ist, daß es hier primär nicht nur um die Daten von Steuerpflichtigen geht, wie der Name vermuten lassen würde, sondern erstmals wirklich jeder meldepflichtige Bürger eine bundesweit einheitliche Nummer zugeteilt bekommt.
Das ist ein weiterer erfolgreicher Schritt in Richtung zentraler Datenerfassung der gesamten Bevölkerung. Bisher war die Zuteilung von Steuernummern zum einen beschränkt auf wirklich steuerpflichtige Personen, und zudem Sache der Finanzämter der Bundesländer.
Diese zentrale Erfassungsmentalität ist aber nicht neu, sondern hat eine langjährige Historie. So wollte die Bundesrepublik 1973 bereits ebenfalls eine PKZ einführen, was der Rechtsausschuss des Bundestages 1976 aber untersagte. Unter der rot-grünen Regierungskoalition wurde dieses Vorhaben mehr oder weniger verdeckt wieder neu vorangetrieben, wie ein Gutachten der TU Berlin zur versteckten Einführung einer PKZ im Rahmen des Steueränderungsgesetzes von 2003 zeigt:
Am 15.12.2003 wurde das „Steueränderungsgesetz 2003“ vom Bundestag beschlossen, welches im Artikel 8 die Nummerierung der gesamten deutschen Bevölkerung vorschreibt. Diese eindeutige „Identifikationsnummer“ soll zentral mit weiteren persönlichen Daten beim Bundesamt für Finanzen gespeichert werden.
Gutachten TU-Berlin,
2003
Und hier der Wortlaut aus der aktuellen Verordnung, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 29. Juni 2007:
Verordnung zur Änderung der Steueridentifikationsnummerverordnung und der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Vom 26. Juni 2007
Artikel 1, Abschnitt 2.b (§3)
Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
“(4) Auf Grund der Datenübermittlungen der Meldebehörden vergibt das Bundeszentralamt für Steuern für jede gemeldete natürliche Person eine Identifikationsnummer. Die Identifikationsnummer ist der zuständigen Meldebehörde zusammen mit dem Vorläufigen Bearbeitungsmerkmal zur Speicherung im Melderegister unverzüglich mitzuteilen.”
Die Bundesregierung hat von der DDR gelernt und macht Druck. Diesmal darf die totale Erfassung keine 14 Jahre dauern:
Artikel 1, Abschnitt 2.a (§3)
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
“(2) Die Meldebehörde übermittelt die Daten [...] bis zum 31. Juli 2007.”
Und die Verordnung schliesst mit den Worten:
Artikel 3
InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 30. Juni 2007 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 26. Juni 2007
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela MerkelDer Bundesminister der Finanzen
Peer Steinbrück
Nur gut zu wissen, wem wir das zu verdanken haben…
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Am 15.12.2003 wurde das „Steueränderungsgesetz 2003“ vom Bundestag beschlossen, welches im Artikel 8 die Nummerierung der gesamten deutschen Bevölkerung vorschreibt. Diese eindeutige „Identifikationsnummer“ soll zentral mit weiteren persönlichen Daten beim Bundesamt für Finanzen gespeichert werden.









































