Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung wird noch im Bundestag debatiert, schon melden Interessenverbände auf unverschämt direkte Art Ansprüche an den erhobenen Daten an:
- Peter Zombik
Bundesverband der phonographischen Wirtschaft - Heiko Wiese
Spitzenorganisation der Filmwirtschaft - Anne-Katrin Leenen
Börsenverein des deutschen Buchhandels
haben am 20. Juni bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im deutschen Bundestag deutlich gemacht, daß sie uneingeschränkten Zugang zu den dann erhobenen Online-Verbindungsdaten möchten.
Diese Daten werden bisher nur unter bestimmten Bedingungen herausgegeben, wenn zum Beispiel der Verdacht auf gewerbsmässige Produktpiraterie besteht. Nur dann kann mithilfe eines richterlichen Beschlusses auf die Daten zugegriffen werden.
Die EU-Richtlinie sieht einen solchen Auskunftsanspruch erst bei einem gerichtlichen Verfahren vor.
Den Vertretern der oben genannten Industrieverbände ist dieser sogenannte Richtervorbehalt schon immer ein Dorn im Auge, denn diese richterliche Vorprüfung erschwert Firmen ganz allgemein den unkontrollierten und beliebigen Einsatz juristischer Keulen.
Fällt der Richtervorbehalt, würde diese Art der Rechteverfolgung von einer strafrechtlichen zu einer zivilrechtlichen Sache werden. Justizministerin Brigitte Zypries hat am 18.04.2007 im Bundestag auf mehrfaches Nachfragen schliesslich auch verraten, welche Fraktion sich zum Büttel der Medienlobby hat machen lassen:
Es gibt Stimmen von Seiten der Union, die den Zugriff auf die Vorratsdaten aus zivilrechtlichen Gründen wollen, nicht aus strafrechtlichen Gründen.
Brigitte Zypries,
Bundestag – 18.04.2007
Der Prozess, wie marktwirtschaftliche Interessenvertretungen ihre Ansprüche politisch umzusetzen versuchen, wird hier sehr deutlich erkennbar:
Medienindustrie -> Unionsparteien -> Bundesrat -> Bundestag
Ich halte das für eine absolute Unverschämtheit, wie hier versucht wird den Bürgern die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung mit sicherheitspolitischen Aspekten zu verkaufen (Terrorabwehr), in Wirklichkeit aber nur die gesetzlosen Wünsche einer marktwirtschaftlich heruntergekommenen Industrie erfüllt werden sollen.
Auf Druck der Musik- und Filmbranche verlangt der Bundesrat aber noch eine weitergehende Abweichung vom EU-Recht: Selbst ohne richterlichen Beschluss sollen Rechteinhaber von den Internetprovidern die Herausgabe privater Nutzerdaten verlangen können.
Tiefer Blick ins Private
Süddeutsche Zeitung,
26.06.2007
Das würde dann bedeuten, daß jede beliebige Firma an Internet-Provider herantreten kann, um von diesen dann ohne jeden nachgewiesenen Verdacht die Herausgabe von Verbindungsdaten zu verlangen.
So macht sich dann prinzipiell jeder verdächtig, der mit seinem Computer irgendwann einmal online ist, denn man lädt beim surfen permanent irgend etwas herunter. Jeder Klick liefert massenweise Daten auf den heimischen Rechner – ob sich darunter auch etwas urheberrechtlich Bedenkliches befindet, kann ein normaler Internetnutzer unmöglich andauernd überprüfen. Diese Tatsache findet mit dem richterlichen Vorbehalt seine gesetzliche Entsprechung, bisher noch.
Wie sich inzwischen aber zeigt, scheint die zunehmende öffentliche Aufmerksamkeit zu dem Thema Vorratsdatenspeicherung langsam Wirkung zu zeigen. Die Widerstände werden immer grösser:
- Vorratsdatenspeicherung – Probleme in Deutschland und Österreich bei der Einführung
- Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Und sogar das öffentlich-rechtliche Fernsehen widmet sich dem Thema zusehends kritisch:
- Vorratsdatenspeicherung – Schnüffelstaat online
ARD – Ratgeber Technik, 17.03.2007
Den im Film angesprochenen PrivacyDongle gibt es beim FoeBud e.V. für € 20.- zu kaufen. Man kann sich aber auch leicht selbst so einen Stick zum surfen erstellen. Dazu lädt man das 11 Mb grosse Paket mit dem bereits fertig eingerichteten Firefox-Browser herunter, und kopiert den Inhalt auf einen USB-Stick.
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Die EU-Richtlinie sieht einen solchen Auskunftsanspruch erst bei einem gerichtlichen Verfahren vor.







































Tobi sagte
Frage: Wenn ich mir das Paket runterlade, warum muß ich es dann auf einen USB-Stick ziehen? Müsste doch eigenlich auf ner internen Festplatte funktionieren, oder?
rollmops sagte
Tobi, ja klar geht das genauso.
Du kannst den Torpark-Firefox auch neben deinem bisher installierten betreiben. Oder dein bestehendes Firefox-Profil auf die neue Installation übertragen.
Da das surfen mit eingeschaltetem Tornetz immer etwas langsamer ist als ohne, kann man das auch mit dem kleinen Button links neben der Adresszeile an- oder ausschalten (Klick auf die kleine Zwiebel).